Header image  
Impfungen  
 

 lion
 

 
 

 
Impfungen / Kosten
Impfung gegen Besonderes Kosten für eine Impfdosis (unverbindlich)
Stand 12.Juni 2023
Gelbfieber Nur an anerkannten Impfstellen (vgl. Bemerkung rechts); gültig für 10+ Jahre 65.20

Keuchhusten (Pertussis, Pa)

Nur in Verbndung mit Diphtherie-Tetanus (-Polio) verfügbar. Im Erwachsenenalter 1x auffrischen. 36.25 (*)
47.20 (mit Polio)
Di-Starrkrampf-Polio (dT-IPV) Nach Grundimpfung gültig für 10 (20) Jahre; jeweils 1 Auffrischimpfung

25.90(*)

FSME (zeckenübertr. Hirnentzündung) Nach Grundimpfung (total 3 Impfungen) gültig für 10 Jahre; jeweils 1 Auffrischimpfung 47.35*
Masern-Mumps-Röteln (MMR) Nach 2 Impfungen wrs. lebenslanger Schutz (vgl auch "Andere Info") 36.65*
Varizellen (Windpocken) Schutz nach 2 Impfungen (oder schon durchgemachte Krankheit) 63.80*
Hepatitis A Schutz nach 1 Impfung, Schutzverlängerung auf 30 Jahre oder länger nach 2. Impfung 56.50
Hepatitis B Schutz nach 3 (-4)Impfungen wrs.lebenslang 43.55 (*) Erwachsene
Hepatitis A&B Vor Reise mind. 2 Impfungen, nach 3 (-4) Impfungen Schutz 30 und mehr Jahre 75.25
Abdominal-Typhus (Typhus, "Vivotif") Schluckimpfung, Schutz 1-3 Jahre 51.00

Tollwut (Rabies/Rage)

2-3 Impfungen vor Reise; kein Schutz sondern "Immun-Training"; nach Biss/Exposition immer zusätzliche Impfungen notwendig 94.50
Meningokokken-Meningitis ACW135Y Schutz nach 1 Impfung für 3-5 Jahre 64.35 (*)
Japanische Enzephalitis Schutz nach 2 Impfungen zirka 15 Monate 127.20
Saisonale Grippe Schutz 4-6 Monate, ab 65. Lebensjahr routinemässig empfohlen empfohlen 19.20 (*)
Pneumokokken Schutz 5-20 Jahre 91.95 (*)
Diverse andere Impfungen sowie Kinderimpfungen Auf Anfrage
  * von Grundversicherung vergütet (bei Indikation)

 

 

Fragen:

Bezahlt die Krankenkasse meine Impfungen?

Von der Grundversicherung (KVG) werden diejenigen Impfungen vergütet, welche in der Schweiz generell empfohlen sind. Dabei handelt es sich um in der Regel um Schutzimpfungen gegen Diphtherie-Starrkrampf, FSME, MMR, Varizellen und zusätzliche Kinderimpfungen. Diese Kostenübernahme erfolgt nach Abzug der Franchise.

Impfungen für die Reise (wie Gelbfieber, Abd.Typhus, Tollwut ...) werden nicht von der Grundversicherung übernommen. Falls aber eine Zusatzversicherung besteht, so beteiligt sich diese oft an Impfungen (ohne Franchise); gemäss den allgemeinen Versicherungsbedingungen bei Abschluss der Versicherung.

Einige Impfungen wie die Hepatitis-Impfungen können unter speziellen Voraussetzungen von der Grundversicherung übernommen werden. In einem solchen Fall muss eine Kostengutsprache bei der Krankenkasse vorgängig schriftlich angefordert werden bzw. beim Impfen vorliegen.

Wie bezahle ich die Impfungen?

Sie sind gebeten, die Impfungen nach der Konsultation direkt zu bezahlen (Bar, Maestro, PC, VISA, Mastercard, Diners. Amexco ...).

Sie erhalten einen Rückvergütungsbeleg für die Kasse. Zusätzlich erhalten Sie eine Quittung für den beglichenen Betrag. Die Grundimpfungen werden von der Krankenkasse bezahlt; ergänzende Impfungen für eine Reise werden möglicherweise von einer Zusatzversicherung übernommen (vgl. oben).

Die effektiv verrechneten Impfpreise können von den publizierten abweichen, da die Vergütungen in unregelmässigen Abständen von den Herstellern bzw. auf Antrag der Behörden geändert werden.

 

Rechtliches / Sicherheit

Die Beratung und Gabe von Impfungen oder Verschreibung von Medikamenten erfolgt immer nach einem persönlichen Gespräch unter Abwägung von Vor- und Nachteilen.

Bei Erstkonsultationen findet immer eine reisemedizinische Beratung statt. Es gibt in dieser Praxis auch bei ärztlischer Zuweisung keine Impfung - auch nicht gegen Gelbfieber - ohne vorherige reisemedizinsche Konsultation. Diese Konsultation (figuriert in der Abrechnunga ls "Reiseberatung") wird verrechnet - auch für Reisende, welche alles schon (besser) wissen und sich gerne über diese Kosten aufregen.

In den Ausführungsbestimmungen für eine Gelbfieber-Impfbewilligung ist das Mandat für eine Gelbfieber-Impfung mit einem Beratungsauftrag für die Reisenden verbunden. Die entsprechenden Behördenvorgaben sind publiziert: Umsetzung des Epidemiengesetzes vom 28. September 2012: Bewilligungspflicht für die Gelbfieberimpfung (PDF, 50 kB, 19.12.2016), BAG-Bull 2016, Nr. 51: 10-1.

Nur in der Praxis besprochene und schon verordnete Nachimpfungen werden in der Regel nach Absprache direkt durch die medizinische Praxisassistentin durchgeführt (ohne erneute reisemedizinische Beratung).

Wir bemühen uns, alle Massnahmen wie Impfungen oder Blutentnahmen unter den bestmöglichen Voraussetzungen durchzuführen. Bitte teilen Sie uns spezielle Bedürfnisse vorher mit.

 

     

(c) B.R.Beck 2023