Tropen- und Reisemedizin am Bellevue |
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Impfungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Fragen: Bezahlt die Krankenkasse meine Impfungen? Von der Grundversicherung (KVG) werden diejenigen Impfungen vergütet, welche in der Schweiz generell empfohlen sind. Dabei handelt es sich um in der Regel um Schutzimpfungen gegen Diphtherie-Starrkrampf, FSME, MMR, Varizellen und zusätzliche Kinderimpfungen. Diese Kostenübernahme erfolgt nach Abzug der Franchise. Impfungen für die Reise (wie Gelbfieber, Abd.Typhus, Tollwut ...) werden nicht von der Grundversicherung übernommen. Falls aber eine Zusatzversicherung besteht, so beteiligt sich diese oft an Impfungen (ohne Franchise); gemäss den allgemeinen Versicherungsbedingungen bei Abschluss der Versicherung. Einige Impfungen wie die Hepatitis-Impfungen können unter speziellen Voraussetzungen von der Grundversicherung übernommen werden. In einem solchen Fall muss eine Kostengutsprache bei der Krankenkasse vorgängig schriftlich angefordert werden bzw. beim Impfen vorliegen. Wie bezahle ich die Impfungen? Sie sind gebeten, die Impfungen nach der Konsultation direkt zu bezahlen (Bar, Maestro, PC, VISA, Mastercard, Diners. Amexco ...). Sie erhalten einen Rückvergütungsbeleg für die Kasse. Zusätzlich erhalten Sie eine Quittung für den beglichenen Betrag. Die Grundimpfungen werden von der Krankenkasse bezahlt; ergänzende Impfungen für eine Reise werden möglicherweise von einer Zusatzversicherung übernommen (vgl. oben). Die effektiv verrechneten Impfpreise können von den publizierten abweichen, da die Vergütungen in unregelmässigen Abständen von den Herstellern bzw. auf Antrag der Behörden geändert werden.
Rechtliches / Sicherheit Die Beratung und Gabe von Impfungen oder Verschreibung von Medikamenten erfolgt immer nach einem persönlichen Gespräch unter Abwägung von Vor- und Nachteilen. Bei Erstkonsultationen findet immer eine reisemedizinische Beratung statt. Es gibt in dieser Praxis auch bei ärztlischer Zuweisung keine Impfung - auch nicht gegen Gelbfieber - ohne vorherige reisemedizinsche Konsultation. Diese Konsultation (figuriert in der Abrechnunga ls "Reiseberatung") wird verrechnet - auch für Reisende, welche alles schon (besser) wissen und sich gerne über diese Kosten aufregen. In den Ausführungsbestimmungen für eine Gelbfieber-Impfbewilligung ist das Mandat für eine Gelbfieber-Impfung mit einem Beratungsauftrag für die Reisenden verbunden. Die entsprechenden Behördenvorgaben sind publiziert: Umsetzung des Epidemiengesetzes vom 28. September 2012: Bewilligungspflicht für die Gelbfieberimpfung (PDF, 50 kB, 19.12.2016), BAG-Bull 2016, Nr. 51: 10-1. Nur in der Praxis besprochene und schon verordnete Nachimpfungen werden in der Regel nach Absprache direkt durch die medizinische Praxisassistentin durchgeführt (ohne erneute reisemedizinische Beratung). Wir bemühen uns, alle Massnahmen wie Impfungen oder Blutentnahmen unter den bestmöglichen Voraussetzungen durchzuführen. Bitte teilen Sie uns spezielle Bedürfnisse vorher mit.
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